Markus Schwerer Fotografie
Scheffelstraße 49
79199 Kirchzarten
E-Mail: info@ein-guter-tag.de

für Foto-, Video- und Filmproduktionen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Markus Schwerer Fotografie (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über fotografische, videografische und filmische Leistungen.

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots, schriftliche Auftragserteilung oder tatsächliche Durchführung der Leistung zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Fotografie
  • Videografie
  • Hochzeitsreportagen
  • Drohnenaufnahmen

(3) Die gestalterische und künstlerische Ausführung liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

(4) Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Rohdaten, RAW-Dateien oder ungeschnittener Videoaufnahmen besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Bei umfangreichen Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

(4) Zusatzleistungen, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, werden gesondert berechnet.

§ 5 Terminverschiebung und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin jederzeit schriftlich stornieren.

(2) Erfolgt die Stornierung

  • bis 30 Kalendertage vor dem Termin, werden keine Ausfallkosten berechnet,
  • 29 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars.

(3) Bereits entstandene Fremdkosten, Reisekosten oder Genehmigungsgebühren sind unabhängig davon vollständig zu erstatten.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.

(2) Erforderliche Genehmigungen, Zutrittsrechte oder Einwilligungen von Personen sind vom Auftraggeber einzuholen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können zusätzlich berechnet werden.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an sämtlichen Aufnahmen verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Eine Bearbeitung oder Veränderung der Aufnahmen ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Bei Unternehmensaufträgen umfasst das Nutzungsrecht die übliche Nutzung für Unternehmenskommunikation, Website, Social Media, Pressearbeit und Eigenwerbung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 8 Referenznutzung durch den Auftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandene Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Website
  • Portfolio
  • Blog
  • Social Media
  • LinkedIn
  • Präsentationen
  • Wettbewerbe
  • Fachveröffentlichungen

(2) Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Nutzung nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Personen.

(3) Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung aus berechtigten Gründen vor Vertragsschluss schriftlich widersprechen.

§ 9 Lieferung und Datenspeicherung

(1) Die Lieferung erfolgt in digitaler Form.

(2) Die Dateien werden über einen verschlüsselten Online-Speicher mit Serverstandort innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union bereitgestellt.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Daten unverzüglich selbst zu sichern.

(4) Der Auftragnehmer bewahrt die Projektdaten mindestens drei Monate nach Übergabe auf. Danach besteht keine Verpflichtung zur Archivierung.

§ 10 Drohnenaufnahmen

(1) Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Können Drohnenaufnahmen aufgrund behördlicher Vorgaben, Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Flugverbotszonen nicht durchgeführt werden, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.

(3) Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich über die sichere Durchführung eines Drohnenfluges.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

(2) Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 12 Krankheit oder Ausfall des Auftragnehmers

(1) Im Falle einer Erkrankung oder eines sonstigen unverschuldeten Ausfalls bemüht sich der Auftragnehmer nach Kräften um die Vermittlung eines geeigneten Ersatzdienstleisters.

(2) Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzdienstleisters besteht nicht.

(3) Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Für technische Ausfälle, Datenverluste durch höhere Gewalt oder unvermeidbare technische Defekte haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.